Mitgliedschaft
Mitgliedschaft der Hermann Cohen-Gesellschaft
Den Statuten gemäss:
hat Die Gesellschaft ordentliche, Förder- und Ehrenmitglieder. Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein. (Art. 4)
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand auf Grund eines schriftlichen Antrags. Eingegangene Anträge werden per e-mail an die Vorstandsmitglieder versendet. Erfolgt innerhalb von 2 Wochen kein Einspruch, gilt das neue Mitglied als aufgenommen. Gegen eine vom Vorstand verfügte Ablehnung eines Aufnahmeantrags kann an die Mitgliederversammlung rekurriert werden. (Art. 5)
Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Mitteilung des Austritts auf das Ende des Geschäftsjahrs,nach Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrags in drei aufeinander folgenden Jahren oder durch Ausschluss wegen Verstosses gegen die Interessen der Hermann Cohen-Gesellschaft. Ein Ausschluss muss von der Mitgliederversammlung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden. (Art. 6)
Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. (Art. 7)
EU
Mitgliederbeitrag € 40.00
(Studierende € 20.00)
Schweiz
Mitgliederbeitrag SFr. 60.-
(Studierende SFr. 30.-)
USA/Canada
Mitgliederbeitrag USD 45.-
Bankverbindung:
Hermann Cohen Gesellschaft
Frankfurter Sparkasse 1822
IBAN: DE63500502011247322201
BIC: HELADEF1822
Für weitere Auskünfte
info [at] hermann-cohen-gesellschaft.org