Statuten
Statuten der Hermann Cohen-Gesellschaft
Art. 3.:
"Zweck der Gesellschaft ist es,
3.1. die wissenschaftliche Erschließung des Werkes von Hermann Cohen zu fördern und das Hermann Cohen-Archiv zu unterstützen,3.2. die Philosophie Hermann Cohens in den philosophischen Debatten der Gegenwart zur Geltung zu bringen.
Dieser Aufgabe kommt die Gesellschaft nach, indem sie insbesondere - den internationalen Austausch über laufende und projektierte Forschungen unter ihren Mitgliedern und verwandten Institutionen pflegt und die Öffentlichkeit darüber informiert,
- wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten fördert,
- wissenschaftliche Tagungen veranstaltet, Lehraufträge an Hochschulen anregt und gegebenenfalls finanziert ... "
Sie können den ganzen Text der Statuten als PDF-Datei herunterladen.
Diese geänderten Statuten sind mit ihrer Genehmigung durch die Mitgliederversammlung der Hermann Cohen-Gesellschaft am 21. Juni 2010 in Kraft getreten.
Der Präsident: Prof. Dr. Helmut Holzhey
Die Aktuarin: Dr. Irene Abigail Piccinini
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